Arbeitsschutz: Wer bestimmt die Vorschriften

Safety first – diesem Prinzip kommt in der Arbeitswelt eine wichtige Bedeutung zu. Unternehmen sind dazu verpflichtet, für die Sicherheit ihrer Belegschaft zu sorgen. Der Arbeitsschutz kostet zwar Geld, ist aber günstiger als der Imageschaden und die finanziellen Folgen, die durch vermeidbare Unfälle oder die Missachtung der Vorschriften entstehen. Wichtig für Arbeitgeber ist es, die für ihre Branche zuständige Behörde oder Genossenschaft zu kennen und sich dort über die Vorschriften zu informieren.

Zahlreiche Vorschriften zur Arbeitssicherheit in Deutschland

Die Grundlage für die Arbeitssicherheit in Deutschland schaffen das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Ausführungen des Sozialgesetzbuches zur gesetzlichen Unfallversicherung sowie das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG). Ob die Unternehmen die Vorschriften einhalten, überwachen staatliche Aufsichtsämter, Berufsgenossenschaften und der Verband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungen (DGUV).

Wichtige Berufsgenossenschaften sind

  • Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)
  • Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)
  • Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
  • Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW)

Die Berufsgenossenschaften sind einerseits Ansprechpartner für die Unternehmen und stellen diesen umfassende Informationsmaterialien rund um den Arbeitsschutz zur Verfügung. Anderseits überwachen sie die Einhaltung der Vorschriften und besuchen zu diesem Zweck die Unternehmen. Dort kontrollieren sie zum Beispiel das Vorhandensein der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und die Umsetzung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV).

PSA: effektiver Arbeitsschutz

Alle Vorschriften zum Thema Arbeitsschutz versuchen, das Risiko für den Arbeitnehmer so gering wie möglich zu halten. Deshalb spielen Maßnahmen zur technischen und organisatorischen Gefahrenvermeidung eine wichtige Rolle bei der Arbeitssicherheit. Dennoch lassen sich nicht alle Gefahren ausschließen. Für diesen Zweck gibt es die Persönliche Schutzausrüstung (PSA), die jedem Arbeitnehmer ausgehändigt werden muss, der gefährliche Arbeiten erledigt. Die Ausrüstung wird je nach Gefährlichkeit der Arbeiten in die Kategorien S1 bis S4 unterteilt.

Typische Ausrüstungsgegenstände sind Schuhe mit Stahlkappen, Helme für das Baugewerbe, Kettenhandschuhe und Stichschutzwesten in Fleischereien sowie säurebeständige Handschuhe in Chemielaboren. Die Schutzausrüstung muss entsprechende EU-Normen erfüllen. Erhältlich ist sie bei Anbietern wie Engelbert Strauss. In der Regel besitzt jeder Arbeitnehmer einen kompletten Satz der Schutzausrüstung. Dies schließt aus, dass er durch die Nachlässigkeit anderer Personen im Umgang mit der Ausrüstung unnötigen Gefahren ausgesetzt wird.

UVV: wichtige Regeln für die Arbeitssicherheit

Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) beziehen sich nicht auf die Arbeitskleidung, sondern auf das Verhalten der Arbeitnehmer und die Gestaltung des Arbeitsplatzes. Sie schreiben zum Beispiel vor, durch welche baulichen Maßnahmen und Modifizierungen im Arbeitsbereich das Unternehmen die Gefahr von schweren Verletzungen und Unfällen eindämmen kann und muss. Der Arbeitnehmer kann den Vorschriften wichtige Hinweise zum korrekten Umgang Maschinen und zum richtigen Verhalten in gefährlichen Situationen entnehmen. Oft bieten die Berufsgenossenschaften anschauliches Informationsmaterial an, dass die Unternehmen zur Verdeutlichung der Vorschriften am Arbeitsplatz aufhängen und verteilen können. Die UVV schreiben auch vor, welche arbeitsmedizinischen Untersuchungen ein Unternehmen durchführen muss, um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Sie verpflichten zudem den Arbeitgeber, für Notfälle wirksame Erste Hilfe bereitzuhalten.

Autor: Redaktion

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